Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Gerald Hübner
Industrievertretung Hochwasserschutz 
Am Anger 7
D-04720 Großweitzschen 

Stand 01/2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen Gerald Hübner Industrievertretung/Hochwasserschutz und Käufern bzw. Kunden von GH (in der Folge GH). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte so auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.2 Entgegenstehende AGB, Lieferbedingungen oder Bedingungen der VOB von Vertragspartnern sind ungültig, es sei denn, diese werden von GH ausdrücklich schriftlich anerkannt. .

2. Angebot, Beratung und Abschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen einzelner Materialien hinsichtlich Form und/ oder Farbe sind aufgrund der Entwicklung der Technik möglich und werden im Rahmen des zumutbaren (besonders wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind) vom Auftraggeber (in der Folge kurz „AG“) akzeptiert. Der AG bestätigt, dass diese Bestimmung explizit ausgehandelt worden ist und mit GH erörtert wurde.

2.2 Mündliche, fernmündliche, telegrafische Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch GH. Änderungen und Streichungen von bereits erteilten Aufträgen sind an die schriftliche Zustimmung von GH gebunden. Allenfalls auf dem Bestellschein angeführte Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.3 Für die Angebotserstellung erfolgt eine kostenlose Erstberatung am Telefon oder Onlinetermin. Grundlage hierzu ist die ausgefüllte Checkliste auf der Internetseite von GH. Vororttermine mit Objektbesichtigung für Privat, Firmeneigenbedarf, Wiederverkäufer und Handwerker in der Umgebung Döbelns bis 1 Stunde Fahrzeit oder in Absprache auch in Verbindung mit anderen Terminen kostenlos.

2.4 Für alle anderen Ortstermine gilt unsere Preisliste. Bei Auftragserteilung für die Lieferung/Einbau der Systeme werden je nach Umfang des Auftrages 50-100 % der Kosten der Ortstermine verrechnet.

2.5 Alle Systeme werden für Ihr Angebot professionell geplant, nach statischen Erfordernissen berechnet und für sie als Einzelanfertigung in der entsprechenden Ausführung passgenau gefertigt. Nachträgliche Maßänderungen sind ab Auftragserteilung nicht mehr möglich.

3. Preisgestaltung  

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, sofern im Angebot diese nicht gesondert ausgewiesen wird.

3.2 Aufwendungen die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des AG nach Auftragsbestätigung erfolgen, Mehraufwand der vom AG aufgrund von mangelhaften Vorleistungen und Terminüberschreitungen etc. zu vertreten ist und/oder Änderungen die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden als Zusatzleistung gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Dem AG steht das Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die durch GH anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.

4. Liefertermin  

4.1 GH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu dem von GH angegebenen Terminen alle notwendigen und vom AG beizubringenden Unterlagen und Informationen vollständig zu Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt und insbesondere eventuell vom AG beizubringende Baumaßnahmen termingerecht erfüllt hat.

4.3 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind von GH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von GH führen. Daraus resultierende Mehrkosten hat der AG zu tragen.

4.4 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände die außerhalb der Einflussmöglichkeit GH liegen, entbinden GH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten GH eine neue Fristsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

5. Zahlungsbedingungen   

5.1 Die Systeme werden nach Maß als Einzelanfertigung für den AG von den Produktionenstätten gefertigt und sind daher bei Auftragserteilung/Bestellung inkl. Versandkosten mit Vorkasse zu zahlen.

5.2 Montagekosten und Zusatzarbeiten werden nach Ausführung in Rechnung gestellt.

5.3 Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und zu den angegebenen Zahlungskonditionen ohne jeden Abzug fällig.

5.4 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn GH verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Die Ware geht auch erst dann in das Eigentum des AG über. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleiche, Konkurse oder etc. werden alle offenen Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden, die unsere Forderungen aus dem Kaufgeschäft gefährden, von allen weiteren Leistungs- und allfälligen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausständige Lieferungen oder allfällige Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellung zu fordern oder vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten.

6. Rücktrittsrecht  

6.1 Für den Fall der wesentlichen Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigen Handeln der GH, ist der AG berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarten Leistungen in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den AG daran kein Verschulden trifft. Bis zur Auslieferung der Ware behält sich GH vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein sollte.

6.2 Stornierungen durch den AG sind nur mit schriftlicher Zustimmung von GH möglich. Ist GH mit einem Storno einverstanden, so hat GH das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt  

7.1 GH behält sich das Eigentum an den Kaufgegenständen und sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Zahlungsverzug des AGs ist GH nach angemessener Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufgegenstand heraus zu verlangen und angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.

7.2 Im Fall einer Pfändung, sowie sonstigen Eingriffe Dritter oder etwaiger Beschädigungen bzw. Untergang des gesamten Kaufgegenstandes vor Bezahlung des Kaufpreises hat der AG den GH unverzüglich zu benachrichtigen. Der AG hat der GH alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Kaufgegenstand entstehen.

8. Gefahrenübergang  

Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übergabe der Waren an den AG oder einen von ihm Beauftragten über. Der Übernahme steht es gleich, wenn der AG mit der Annahme in Verzug ist..  

9. Gewährleistung und Haftung  

9.1 GH leistet Gewähr bei den gelieferten Produkten nur im Rahmen der angegebenen Produkteigenschaften bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden. Ansprüche aufgrund von Mängeln nach Selbstmontage, unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden, Beschädigung durch mechanische Einwirkungen im Wirkungsbereich des AG etc. sind ausgeschlossen. Eine Gewährleistung von GH ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die übliche Lebensdauer der Materialien überschritten ist und/oder Wartungen nicht erfolgt sind.

9.2 Der AG nimmt zur Kenntnis, dass der Schutz der GH Produkte bei nicht entsprechend wasserdichter Bausubstanz des Gebäudes eingeschränkt sein kann. GH übernimmt keinerlei Haftung für Undichtheiten, die aus Bauproblematiken oder aus der Bausubstanz des Gebäudes entstehen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Erstbegutachtung und Bewertung kann aus diesem Grund keine Haftung übernommen werden. Weiterreichende Überprüfungen können jedoch vom AG gesondert beauftragt werden. Weiteres übernimmt GH keine Haftung, wenn durch die Anbringung der Konstruktionsteile am Mauerwerk geringfügige bauphysikalische Beeinträchtigungen (Wärmebrücken etc.) entstehen.

9.3 GH haftet nur für Schäden, die GH oder eine Person für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen.

9.4 Gegenüber Unternehmer ist die Haftung weiteres für entgangenen Gewinn, atypische Schäden, Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit ist für Unternehmer maximal bis zum Zehnfachen Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.

9.5 Der AG verpflichtet sich im Schadensfall, GH umgehend schriftlich zu verständigen und bis zum Zeitpunkt der Begutachtung durch GH oder durch einen von GH beauftragten Sachverständigen das Produkt weder zu verändern noch abzumontieren. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde zu beweisen, dass die Schäden durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden.

10. Datenschutz 

10.1 Der AG ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche aus der Geschäftsbeziehung im Allgemeinen und der Vertragsbeziehung im Besonderen gewonnenen Daten von GH automationsunterstützt ermittelt und verarbeitet werden, sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung an Lieferanten weitergeleitet werden.

10.2 Der AG stimmt weiteres zu, dass GH dem AG hinsichtlich seiner Produkte sowie seiner neuen Entwicklungen durch Übermittlung von Informationsmaterialien, Emails sowie Telefonanrufe informieren kann. Der AG hat das Recht mitzuteilen, wenn diesbezügliche Informationen nicht mehr gewünscht werden.

11. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte  

Sämtliche Leistungen der GH insbesondere deren Präsentationen, Ideen, Skizzen, Anregungen, Entwürfe, Bilder, Fotos, Graphiken, Lösungskonzepte oder sonstige Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung übergeben werden, stehen im ausschließlichen geistigen Eigentum der GH. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder sonstige Bearbeitung ist nur mit Zustimmung von GH erlaubt.    

12. Sonstiges  

Es gilt deutsches Recht. 


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